Gewerbsmäßig ist eine Tätigkeit dann, wenn du sie folgendermaßen durchführst:
Eine gewerbliche Tätigkeit darfst du nur dann ausüben, wenn du eine Gewerbeberechtigung hast. Eine Gewerbeberechtigung wiederum erhältst du grundsätzlich erst mit Eintritt der Eigenberechtigung, d.h. im Allgemeinen ab Vollendung des 18. Lebensjahres.
Nachzulesen hier: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/109/Seite.1090200.html
Interessante Infos zu gesetzlichen Lage der Tollwutimpfung: www.parasitus.com/vorlagen/tollwutverordnung.pdf
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